TSE - Technische Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme





Seit Jahresbeginn müssen alle Unternehmen zum Schutz vor Manipulation der digitalen Grundaufzeichnungen an Kassen zur Gewährleistung eines entsprechend transparenten Geschäftes eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) an ihre Kassensystem anschließen.
Die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung können mittels eines Hardware-Moduls oder einer Cloud-Lösung umgesetzt werden.