Neue Kassensicherungsverordnung ab Januar 2020!

Kassensystem Hisense HK950

Ab dem 01. Januar 2020 müssen alle Registrierkassen in Deutschland per Gesetz vor Manipulationen gesichert sein. Für Unternehmen, die sich nach dem 25. November 2010 ein Kassensystem angeschafft haben und dieses bauartbedingt nicht aufrüsten können gilt eine Übergangsregelung.

Ab dem 1. Januar 2020 müssen Kassensysteme und Registrierkassen in Deutschland zusätzliche gesetzliche Anforderungen erfüllen.  Dann müssen alle Einzelhändler die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) umsetzen.

Die Kassensicherungsverordnung in eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen sollen erschwert werden, indem der Prozess der Aufzeichnung von Vorgängen gesichert wird. Eine Löschung von Umsätzen ist dann nicht mehr möglich. Dazu müssen elektronische Kassen in Deutschland über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

Diese TSE besteht aus drei Bestandteilen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und aus einer digitalen Schnittstelle.

Für alle, die sich nach dem 25. 11. 2010 und vor dem 01.01.2020 ein Kassensystem angeschafft haben und dieses bauartbedingt aber nicht entsprechend aufrüsten können gibt es eine Übergangsregelung. Wie die aussieht lesen Sie hier:kassensichv.com

Zur Einhaltung dieser neuen steuerrechtlichen Bestimmungen arbeiten die Hersteller wie Star an einer zertifizierten TSE-Lösung. Diese soll eine einfache und gleichzeitig effiziente Einhaltung der Steuergesetze ermöglichen, mit allen Plattformen (iOS, Android, Linux und Windows) kompatibel arbeiten und entsprechende Registrierkassen und Softwareanbieter unterstützt.

Link zur Seite von Star: star-emea.com/de/star-fiskaldrucker/