Kassenversicherungsordnung und TSE´s

All- in- One POS System 14" Hisense HK718

Für die Umstellung auf den seit 01. Januar 2020 gesetzlich verpflichtenden Manipulationsschutz (TSE) gibt es für steuerpflichtige Unternehmer schon jetzt Möglichkeiten den damit einhergehenden Mehraufwand einzudämmen. Sollten Sie über den Lieferanten die Möglichkeit haben ihr aktuelles Kassensystems mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufzurüsten bieten sich zwei Lösungsmöglichkeiten:

  • Hardwarelösung, bei dieser Variante wird ein USB-Dongle oder eine SD-Karte im USB- oder SD-Steckplatz des vorhandenen Kassensystems angeschlossen
  • Cloud-Lösung, bei dieser Lösung wird das System ganz einfach aufgerüstet und kann von Ihrem Systemhersteller oder Softwareanbieter implementiert werden

Hat der Anbieter keine Update-Möglichkeiten im Portfolio wenden Sie sich an unsern Kundenservice. Hier erhalten Sie eine umfassende Beratung für eine passende TSE nach ihren Bedürfnissen.

Für alle Unternehmer gibt es darüber hinaus die Möglichkeiten, den Aufwand bei der damit einhergehenden Kassenbon-Flut einzudämmen. Vorab gilt es für sich die Frage zu stellen, ob der Kauf eines neuen Belegdruckers notwendig ist. Das ist nicht zwingend der Fall. Die TSE kann statt im Belegdrucker auch direkt am Kassensystem oder über eine Cloud angeschlossen werden. Hat der Software-Hersteller beispielsweise in der Cloud eine fiskalkonforme Version aufspielt, kann die Hardware bestehen bleiben, ganz egal welcher Drucker verwendet wird.

Folgende Vorteile bietet die Cloud-TSE

Eine solche Cloud-TSE ist voraussichtlich für die Mehrheit, der ohnehin bereits mit dem Internet verbunden Kassensysteme, zukunftssicher und vor allen Dingen kosteneffektiv.

Die Hardware kann dabei bestehen bleiben, eine eventuelle Aktualisierung lässt sich dann ganz einfach aufspielen. Des Weiteren ermöglicht diese Variante eine große Option an möglichen POS- und Zahlunglösungen. Auch der Anbieter der Software kann relative problemlos gewechselt werden, ohne das das Unternehmen dabei an eine bestimmte TSE-Option gebunden ist.

Diese Vorteile beinhalteten die Hardware-TSE

Bei Kassensystemen ohne Verbindung zum Internet kann die Hardware mit einem USB-Dongle oder einer SD-Karte aufgerüstet werden. Bei dieser Lösung kann die Hardware ebenfalls weiter genutzt werden. Einzig die Auswahl an möglichen Druckern, sowie die damit kompatible Software ist ein wenig eingeschränkter. Zusätzlich kann es sein, dass die Drucker-Geräte hin und wieder geprüft und das gewählte TSE-Modul regelmäßig ausgetauscht werden muss.

Papiersparen durch Mikro-Belege

Seit der Einführung des Manipulationsschutzes ist der Unternehmer verpflichtet, dem Kunden eine Quittung in Form von Papierbon oder in elektoronischer Form per Mail anzubieten.  Die wenigsten Kunden haben jedoch Interesse an einem Bon für kleinste Einkäufe. Auch die Aufnahme der personenbezogenen Daten bis hin zur Emailadresse bedeutet vor allem für kleine Unternehmen einen derartigen Aufwand, der rein personell kaum zu bewerkstelligen ist.

Hier wartet bespielsweise der Hersteller Star Micronics mit "STAR - Mikro-Beleg einfach und umweltfreundlich" mit einer möglichen Lösung auf, die nicht nur Papier sondern auch jede Menge Zeit spart. Bei dem sogenannten “Mikro-Beleg” wird der zu dem getätigen Einkauf gehörende QR-Code auf einem quadratischen kleinen Zettel ausgedruckt. Durch Einscannen erscheinen dann alle relevanten Details des Belegs, inklusive aller erforderlichen steuerlichen Details.

Die kostenlose Star Allreceipts-App gibt dem Kunden die Mögllichkeit, den QR-Code zu scannen und die dazugehörige Quittung downzuloaden. Derart genutzt kann der Kunde den Beleg in der eigenen Cloud speichern und spart damit nicht nur Zeit sondern vor allem Papier.

Eine Übergangsfrist zur Umstellung gilt weiterhin als ausgeschlossen. Weist der steuerpflichtige Unternehmer jedoch nach, dass er sich rechtzeitig um eine TSE bemüht hat (Nachweis über Bestellung beim Kassenhändler inkl. Liefertermin) empfiehlt das Bundesfinanzministerium den Steuerprüfern, die fehlende TSE bis zum 30. September 2020 nicht zu beanstanden.

E.W.L. bietet seinen Kunden alle verfügbaren TSE Möglichkeiten an. Kontaktieren Sie das Service-Team, dort erhalten Sie Unterstützung bei der Zusammenstellung eines individuellen Angebots. Rufen Sie uns an unter Tel.: +49 (0)89 - 613729-30

Mehr Infos und detaillierte Antworten auf einzelne Fragen finden Sie hier:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/FAQ/faq_node.html